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SF-Klassen Motorrad – Rabatt bei der Motorradversicherung

SF-Klassen MotorradWer mit seinem Motorrad im Straßenverkehr unterwegs ist, kommt um den Abschluss einer Motorrad Haftpflichtversicherung nicht herum. Denn diese wird genauso wie die Kfz-Haftpflicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Und genauso wie beim PKW gibt es auch beim Motorrad ein Rabattsystem mit Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Damit sollen Motorradfahrer belohnt werden, die mit Ihrem Motorrad lange unfallfrei bleiben. Denn es gilt, je höher die SF-Klasse des Versicherten, desto günstiger wird die Motorradversicherung.

 

 

Einen Unterschied zur Kfz-Versicherung gibt es allerdings. In der Regel ist die Zahl der SF-Klassen bei der Motorradversicherung geringer als bei der Kfz-Versicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) empfiehlt, das Rabattsystem beim Motorrad auf 13 SF-Klassen zu beschränken. Diese Empfehlung des GDV ist aber keineswegs verbindlich, so dass einige Versicherungsunternehmen auch davon abweichen. Auch die Beitragssätze, die den SF-Klassen zugeordnet werden, können von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. unterschiedlich ausfallen.

Schadenfreie Jahre SF-Klassen Motorrad Haftpflicht
Beitragssatz in %
Vollkasko 
Beitragssatz in %
10 SF 10 25 35
 9 SF  9 25 40
 8 SF  8 25 40
 7 SF  7 25 40
 6 SF  6 30 45
 5 SF  5 35 45
 4 SF  4 35 50
 3 SF  3 40 60
 2 SF  2 45 65
 1 SF  1 50 65
* SF  ½ 60 80
Anfänger 0 100 100
Malusklasse M 140 140

Anpassung der SF-Klassen

Wie man es vom Auto kennt, so werden auch beim Motorrad die SF-Klassen je nach Schadensverlauf angepasst. Fall der Motorradfahrer im abgelaufenen Jahr unfallfrei geblieben ist, klettert er zu Beginn des Folgejahres die Schadenfreiheitsklasse nach oben. Sollte er hingegen mit seinem Motorrad einen Schaden verursacht hat, wird seine SF-Klasse nach unten angepasst und die Motorradversicherung wird dementsprechend teurer. Dabei kommt es nicht auf die Schadenshöhe, sehr wohl aber auf die Anzahl der Schäden an. Fahranfänger, die einen Schaden von der Versicherung regulieren lassen, rutschen sogar in die besonders teure Malusklasse ab.

 

 

Mit dem Motorrad in eine günstigere SF-Klasse dank Zweitwagenregelung

Wer zum ersten Mal eine Haftpflichtversicherung fürs Motorrad abschließt, startet normalerweise mit SF-Klasse 0. Falls man aber auch ein Auto unterhält und dafür zuvor bereits eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen hat, kann man von der Zweitwagenregelung profitieren. In diesem Fall darf der Versicherte mit seinem Motorrad direkt in eine höhere Schadenfreiheitsklasse einsteigen. Bei einigen Versicherungsgesellschaft besteht dank Zweitwagenregelung sogar die Möglichkeit, die mit dem Erstwagen erfahrene SF-Klasse für das Motorrad zu übernehmen.

Unterschiedliche SF-Klassen für Motorrad Haftpflicht und Vollkasko

Die Motorradversicherung wird genauso wie die Kfz-Versicherung in drei Teilbereiche untergliedert:

  • Haftpflicht
  • Vollkasko
  • Teilkasko

Die Motorrad Haftpflicht kümmert sich immer nur um Schäden des Unfallgegners. Die Teilkasko ist zuständig bei Diebstahl, Bränden und Elementarschäden. Die Vollkasko enthält zum einen den kompletten Versicherungsschutz der Teilkasko und übernimmt darüber hinaus auch noch Schäden am eigenen Motorrad nach einem selbstverschuldeten Unfall. Schäden durch Vandalismus werden ebenfalls von der Vollkasko abgedeckt. Im Gegensatz zur Motorrad Haftpflicht sind Vollkasko und Teilkasko aber nicht verpflichtend. Die SF-Klassen kommen sowohl bei Motorrad Haftpflicht als auch bei der Motorrad Vollkasko zur Anwendung. Sie sollten aber wissen, dass für die Motorrad Haftpflicht und die Vollkasko jeweils separate Schadenfreiheitsklassen gelten. Bei der Motorrad Teilkasko spielen die SF-Klassen hingegen keine Rolle.

Keine SF-Klassen bei der Versicherung fürs Mofa

Anders als bei der Versicherung fürs Motorrad kommen bei der Versicherung fürs Mofa die SF-Klassen nicht zum Einsatz. Beim Mofa (bis 50 ccm und einer Geschwindigkeit bis 45 km/h) wird der Versicherungsschutz nämlich direkt über Versicherungskennzeichen abgewickelt. In den Kosten für das Versicherungskennzeichen sind daher die Gebühren für die Mofa Haftpflicht direkt enthalten, eine gesonderte Versicherungsvertrag muss nicht mehr geschlossen werden. Der Stichtag für den jährlichen Austausch des Versicherungskennzeichens ist grundsätzlich der 1. März.

Tipp: Nachfolgend können Sie ganz unverbindlich überprüfen, wo Sie derzeit die günstigste Versicherung für Ihr Motorrad bekommen können. Ihre SF-Klasse wird dabei direkt mit einberechnet.